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Nutzungsordnung für Schließfächer

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR SCHLIESSFÄCHER

Art. 1 - Gegenstand des Service Die Direktion stellt den Kunden Schließfächer zur Verfügung, die an den Sonnenschirmen der Strandbüros (Uffici Spiaggia) von Lignano Sabbiadoro Gestioni Spa installiert sind. Diese dienen der vorübergehenden Verwahrung von kleinen Gegenständen und persönlichen Effekten während des Aufenthalts am Strand.

Art. 2 - Nutzungsbedingungen Die vorliegende Regelung regelt die Modalitäten der Vermietung und Nutzung der an den Sonnenschirmen installierten Schließfächer gemäß den folgenden zwingenden Richtlinien:

  • Die Nutzung des Schließfachs ist streng persönlich und dem Inhaber des Mietvertrags für den Strandplatz vorbehalten.
  • Jeder Nutzer ist verpflichtet, nach jedem Einlegen oder Entnehmen von Gegenständen das ordnungsgemäße Verschließen des Schließfachs zu überprüfen.
  • Im Falle eines elektronischen Systems (z. B. Armband/NFC) oder eines Schlüssels muss das Gerät mit Sorgfalt aufbewahrt werden.

Art. 3 - Erlaubte Gegenstände und Verbote

  • Es dürfen ausschließlich kleine Wertgegenstände (z. B. Smartphones, Schlüssel, Dokumente, Geldbörsen, Uhren) hinterlegt werden.
  • Es ist strengstens verboten, Folgendes im Schließfach aufzubewahren:
    • Illegale, gefährliche, entflammbare oder explosive Substanzen.
    • Bargeld, das den bescheidenen Betrag für den täglichen Bedarf übersteigt.
    • Gegenstände von besonders hohem Wert (z. B. Schmuck mit Edelsteinen, große Geldbeträge).
  • Die Direktion haftet in keiner Weise für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von im Schließfach hinterlegten Gütern, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Art. 4 - Haftung

  • Der Service wird ausschließlich als Abschreckung gegen Gelegenheitsdiebstähle bereitgestellt. Das Schließfach stellt kein rechtlich bindendes Wertdepot dar.
  • Die Direktion lehnt jede Haftung für Diebstahl, Fehlbeträge oder Beschädigungen ab, die durch Unvorsichtigkeit des Kunden, Verlust der Öffnungsvorrichtung oder durch Aufbrech- und Aufhebelversuche unbekannter Dritter verursacht werden.
  • Die Direktion haftet zudem in keinem Fall für Diebstähle, die während der Nachtstunden stattfinden, da das Schließfach am Ende del Tages geleert und offen gelassen werden muss.

Art. 5 - Verlust der Vorrichtung oder des Codes

  • Im Falle des Verlusts des Schlüssels, des Vergessens des Codes oder des Verlusts des elektronischen Armbands muss der Kunde sich unverzüglich an die Direktion oder das zuständige Strandbüro wenden.
  • Die Notöffnung des Schließfachs darf ausschließlich in Anwesenheit von autorisiertem Personal und, sofern möglich, mittels eines Generalschlüssels (Passepartout) erfolgen.

Art. 6 - Allgemeine Bedingungen

  • Die Vermietung des Schließfachs richtet sich nach der Dauer der Anmietung des Strandplatzes.
  • Nach Ablauf der Mietzeit (oder am Ende des Tages) muss das Schließfach offen und leer hinterlassen werden, um Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch das Personal zu ermöglichen.
  • Der Schlüssel muss vom Kunden bis zur Schließzeit des letzten Mietstages am Schalter des Strandbüros zurückgegeben werden.
  • Die Nichtbeachtung dieser Normen kann den Widerruf des Verwahrungsservice nach sich ziehen.

Art. 7 - Verfügbarkeit und Einschränkungen Die Schließfächer sind in begrenzter Anzahl verfügbar. Nachfolgend ist die Verfügbarkeit für jedes Strandbüro aufgeführt:

  • Uff. 1 = 5 Schließfächer
  • Uff. 1bis = 7 Schließfächer
  • Uff. 1ter/4 = 15 Schließfächer
  • Uff. 5 = 5 Schließfächer
  • Uff. 6 = 9 Schließfächer
  • Uff. 7 = 20 Schließfächer
  • Uff. 10 = 10 Schließfächer
  • Uff. 11 = 12 Schließfächer
  • Uff. 17 = 12 Schließfächer
  • Uff. 18 = 5 Schließfächer

Der Service ist ausschließlich Kunden vorbehalten, die einen Sonnenschirm des Modells "Standard" oder "Oza" nutzen. Ausschlüsse: Aus technischen Gründen der Kompatibilität des Befestigungssystems können die Schließfächer nicht an den Pavillons (Gazebos) installiert werden.

Art. 8 - Buchungsmodalitäten

  • Die Buchung kann ausschließlich persönlich an den Schaltern der Strandbüros vorgenommen werden. Eine Online-Buchung ist nicht vorgesehen.
  • Der Service kann nur für Zeiträume von mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen aktiviert werden.

Art. 9 - Tarife und Ermäßigungen

  • Standardtarif: 2,00 € pro Tag.
  • Ermäßigter Tarif (Saisonkunden): Für Inhaber eines Saisonavonnements ist ein Pauschaltarif von 250,00 € für die gesamte Saison vorgesehen (dies entspricht ca. 1,75 € pro Tag).

Art. 10 - Schlüsselübergabe und Kaution Die Direktion behält 4 Kopien der Schlüssel für jedes Schließfach ein, die wie folgt aufgeteilt werden:

  • 1 Kopie verbleibt zur Aufbewahrung im Lager
  • 2 Kopien werden dem zuständigen Strandbüro zugewiesen
  • 1 Kopie (das Original) wird am Hauptsitz hinterlegt

Der Schlüssel des Schließfachs wird dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des gebuchten Zeitraums ausgehändigt. Vorabkaution: Gleichzeitig mit der Übergabe des Schlüssels ist eine Kaution von 10,00 € zu hinterlegen. Dieser Betrag wird bei Rückgabe des Schlüssels am Ende der Mietzeit vollständig zurückerstattet. Bei Verlust oder Nichtrückgabe des Schlüssels wird die Kaution von 10,00 € als pauschale Aufwandsentschädigung einbehalten. Für jedes Schließfach ist ein Notfall-Ersatzschlüssel vorgesehen. Diese Schlüssel werden ausschließlich im Safe des Strandbüros aufbewahrt und vom beauftragten Personal nur und ausschließlich im Falle von Verlust oder Diebstahl des dem Nutzer ausgehändigten Originalschlüssels verwendet.