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BEKANNTMACHUNG FÜR DIE SUCHE NACH SPONSOREN

AUFRUF ZUR TEILNAHME AM WETTBEWERB FÜR DAS SPONSORING DER FREIZEIT- UND UNTERHALTUNGSAKTIVITÄTEN, DIE FÜR DAS JAHR 2015 VON DER LIGNANO SABBIADORO GESTIONI SPA ORGANISIERT WERDEN

Prot. Nr. 00270/2015/SD

AUFRUF ZUR TEILNAHME AM WETTBEWERB FÜR DAS SPONSORING DER FREIZEIT- UND UNTERHALTUNGSAKTIVITÄTEN, DIE FÜR DAS JAHR 2015 VON DER LIGNANO SABBIADORO GESTIONI SPA ORGANISIERT WERDEN

Nach Einsichtnahme in den Art. 119 des Gesetzesdekrets 267/2000 “Sponsorenverträge, Kooperationsverträge und Abkommen”;

nach Einsicht in die Gesellschaftsstatuten, die Art. 3  rezitieren: “Gegenstand der Gesellschaft ist die Organisation, die Koordination und die Förderung von Aktivitäten, die die wesentliche wirtschaftliche Voraussetzung für die Entwicklung der Interessen der Konsortiumsmitglieder in Bezug auf die Führung der wirtschaftlichen touristischen Aktivitäten von Interesse der Gegend der Region Friaul-Julisch Venetien im Bereich, der den territorialen Bereich mit dem homogenen touristischen Angebot, das mit dem der A.I.A.T. in Lignano Sabbiadoro und der Lagune von Marano übereinstimmt, umfasst, bilden.”

vorausgeschickt, dass die Lignano Sabbiadoro Gestioni SpA für die Gäste des Strandes verschiedene Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten an verschiedenen Stellen des Strande und besonders am Beach Village des Strandbades Nr. 4, am Beach Village 2 des Strandbades Nr. 10 und am Animationsposten des Strandbades Nr. 17 und bei der  Beach Arena des Strandbades Nr. 7 organisiert und kostenlos zur Verfügung stellt.

Diese Bereiche sind mit Einrichtungen ausgestattet, wie Bühne mit oder ohne Abdeckung und Layher-Systemen oder mit einem ausgestatteten Fitnessbereich. Sie verfügen über zwei große Bereiche, die für die Personalisierung bestimmt sind. Dieselben ziehen jeden Tag im Laufe der Sommersaison ein großes Publikum an, das von der Qualität und von der Kostenlosigkeit der angebotenen Serviceleistungen angelockt wird und gewährleisten den etwaigen Marken, mit welchen die entsprechenden Einrichtungen verkleidet und personalisiert werden können, eine hohe Sichtbarkeit.   

Die Gesellschaft beabsichtigt, über diese Bekanntmachung, die Präsentation von Sponsoring-Angeboten zur Unterstützung der Unterhaltungsaktivitäten und der den Gästen der Ortschaft kostenlos angebotenen Animation zu fördern.  

GEGENSTAND UND BEDINGUNGEN DES SPONSORINGS

Die Gesellschaft verpflichtet sich, spezifische Leistungen, um zu Werbezwecken das Bild des Sponsors zu vermitteln, umzusetzen; der Sponsor verpflichtet  sich, einem spezifischen Beitrag, in Geldform oder in Form von Waren oder Serviceleistungen, als Gegenwert zu den Leistungen zu Werbezwecken der Unternehmensmarke, zu entsprechen.  

Es kann als Sponsoring Folgendes angeboten werden:

-        Geldbeiträge

-        Lieferung von Materialien, Ausrüstungen oder die Leistung von Diensten für die von der Lignano Sabbiadoro Gestioni ausgeübten Tätigkeiten, wie

ü  Herstellung von Flyern und  Reklamezetteln

ü  Lieferung von Gadgets

ü  Lieferung von T-Shirts, Sweatshirts, Shirts und Shorts, die als Uniform von den Mitarbeitern der Gesellschaft, die in Kontakt mit dem Publikum stehen, verwendet werden 

ü  Kleinmaschige Netze mit denen die drei Bühnen auf dem Sandstrand von Lignano Sabbiadoro und die auf der Piazza Marcello D’Olivo in Lignano Pineta „bekleidet“ werden.  

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, weitere Lieferangebote von Waren und/oder Serviceleistungen, die in der oben genannten Liste nicht aufgeführt sind, zu bewerten. 

Die Gesellschaft kann mehrere Sponsoren nutzen, bis zum Erreichen der Kosten der Organisation der Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten, die den Gästen der Ortschaft kostenlos angeboten werden. 

Die Sponsoring-Angebote werden von der Gesellschaft bewertet. Dabei werden der Gegenstand, die Art, der kommerzielle Wert und die Kompatibilität des Angebots in Bezug auf die zu organisierenden Initiativen bewertet. 

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass keine Sponsoring-Angebote akzeptiert werden, falls diese den Interessen der Mitglieder der Gesellschaft widersprechen oder falls diese für nicht geeignet oder übereinstimmend mit dem Charakter der Initiativen gehalten werden.

Der Sponsor der Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten, die von der Gesellschaft organisiert werden, haben das Recht, das eigene Logo anzubringen

a)   auf der Internetseite der Gesellschaft www.lignanosabbiadoro.it mit direktem Link zur eigenen Internetseite  

b)    auf dem Kommunikationsmaterial der Aktivitäten selbst

c)   auf den Gadgets

Das Sponsoring wird mit entsprechendem Sponsorenvertrag formalisiert. In diesem werden detailliert die jeweiligen Rechte und Pflichten, die etwaigen Strafen bei Nichterfüllung und die Regelung bei möglichen Streitigkeiten und Rücktrittsgründe beschrieben. 

Das Sponsoring hat eine Laufzeit für das Jahr 2015.

Das Sponsoring unterliegt der MwSt.: die Gesellschaft stellt dem Sponsor eine Rechnung aus.

Die Regelung der MwSt. wird auch angewandt, wenn der Sponsor Waren und Serviceleistungen erbringt; in diesem Fall stellen sowohl die Gesellschaft als auch der Sponsor eine Rechnung über den gleichen Betrag aus. 

ART DER PRÄSENTATION DER ANGEBOTE

Die Interessenten können bei der Lignano Sabbiadoro Gestioni SpA ein Sponsoring-Angebot bis um 12.00 Uhr am 23. März 2015 einreichen.

Das Sponsoring-Angebot, als anhängendes Formular ausgefüllt, muss folgende Angaben enthalten:  

-        die Personalien des Anbieters und/oder Name des Unternehmens;

-        den Gegenstand des Sponsorings und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen des Sponsors gemäß den Inhalten dieser Bekanntmachung;

-        der Inhalt der Werbenachricht, die Gegenstand des Vertrags ist oder die Angabe des Logos, das verwendet werden soll und seine Übermittlung in digitaler Form;

-        die wirtschaftliche Quantifizierung des Betrags/Leistung der Serviceleistungen/Lieferung der angebotenen Waren;

-        die Annahme der Bedingungen, die in dieser Benachrichtigung vorgesehen sind;

-        das Angebot muss die Selbstzertifizierung, die Folgendes bescheinigt, beigefügt werden:

a)    das Fehlen von Hindernissen, um mit der öffentlichen Verwaltung gemäß Art. 38 des Gesetzesdekrets 163/2006 einen Vertrag abzuschließen;

b)    die Erklärung über den Besitz der Einschreibung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer;

c)     die Ersatzerklärung zur DURC (Ersatzerklärung der ordnungsgemäßen Beitragszahlungen)-Zertifizierung zur Bestätigung, dass die Zahlungen der Sozial- und Hilfsabgaben, die von den geltenden Bestimmungen festgelegt wurden, regulär getätigt wurden.

Die Interessenten können im Büro des Direktionssekretariats der Gesellschaft, Via Latisana 42, 33054 Lignano Sabbiadoro, Tel. 0431 724033, Fax 0431 721887, segreteria@lignanosabbiadoro.it weitere Informationen erhalten.

Lignano Sabbiadoro, 12. März 2015                                                          

DER PRÄSIDENT

Loris Salatin