PROT. NR. 00336/2015/PERS
STELLENAUSSCHREIBUNG NR. 05 VOM 25/03/2015
ES WURDE AUSGESCHRIEBEN
ein öffentliches Auswahlverfahren für die Einstellung von:
5 (fünf) PERSONEN als TOURISTISCHE ANIMATEURE – ANIMATEUR MINI CLUB - VIERTE EBENE L-GAV TOURISMUS - , IN VOLLZEIT UND BEFRISTET FÜR DEN ZEITRAUM VOM 25. MAI 2015 BIS ZUM 06. SEPTEMBER 2015 mit der folgenden Vergütung: Bruttomonatsgehalts einschl. jeder vertraglichen Vereinbarung in Höhe von € 2.019,00.=.
Von der einzustellenden Person wird verlangt, die untenstehenden Aufgaben auszuüben, die auf Grundlage der Führungs- und Betriebsanforderungen der Gesellschaft in Bezug auf die Ausübung der Badeaktivitäten in den Strandabschnitten von “Sabbiadoro” in Konzession bei der Lignano Sabbiadoro Gestioni SpA neben der Durchführung der Unterhaltungsinitiativen und Shows im Bereich des Gebietes, das “mezzaluna” der Piazza Marcello D’Olivo in der Ortschaft Lignano Pineta (in Konzession der Lignano Sabbiadoro Gestioni S.p.a. von der Lignano Pineta S.p.a. vergeben) genannt wird und im Strandabschnitt von Lignano Pineta in Entsprechung zum Strandbad 3 3 – englische Flagge, werden beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wiedergegeben:- Erfüllung von Freizeit-/Sportaktivitäten für Kinder und Jugendliche des Mini Clubs, unter Einhaltung der Vorgaben des verantwortlichen Koordinators des Mini Clubs;
- auch aktive Teilnahme an Abendshows
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren und die Art der Ausführung desselben sind durch die Verordnung für den Zugang zum Einsatz von außen geregelt, genehmigt mit dem Beschluss des Verwaltungsrats 20/04/2010 und nachfolgende Änderungen, verfügbar auf http://bit.ly/1LKXh4y oder als Kopie in Papierform in unserem Geschäftssitz.
Das Arbeitsverhältnis, das sich aus dieser Ausschreibung ergibt, wird durch die geltenden Vorschriften über Arbeit und Vorsorge sowie durch die nationalen und regionalen Kollektivarbeitsverträge für die Tourismusbranche geregelt, es sei denn, es wird anders durch spezifisch anwendbare Vorschriften geregelt.
Die Gesellschaft garantiert Chancengleichheit von Männern und Frauen für den Zugang zur Arbeit und für die Behandlung am Arbeitsplatz, gemäß Art. 57 des Gesetzesdekrets165/2001.
Die Probezeit wird durch die angewandten nationalen und regionalen Kollektivarbeitsverträge vorgesehen.
1. OBLIGATORISCHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME:
Die nachstehend aufgeführten Anforderungen müssen die Bewerber bei Ablauf der festgelegten Frist für die Einreichung des Zulassungsantrags sowie bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags obligatorisch besitzen und vor allem:
- italienische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union; ferner müssen langfristige Aufenthaltsberechtigte in Besitz der EU-Aufenthaltsgenehmigung gemäß Art. 1 des Gesetzesdekrets165/2001 sowie geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 06/08/2013 Nr. 97 sein;
- Alter nicht unter achtzehn Jahren und nicht über dem gesetzlich zulässigen Alter für die Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen;
- Inanspruchnahme der zivilen und politischen Rechte;
- angemessene Kenntnisse der italienischen Sprach und Sprachkenntnisse der folgenden Fremdsprachen: englisch und/oder deutsch;
- körperliche Eignung für die Beschäftigung und die auszuübenden Aufgaben, die durch ärztliche Untersuchung bei der Einstellung festzustellen ist;
- Abschluss der Oberschule;
- reguläre Position für die Stellungspflicht (für Personen, die dieser Pflicht unterliegen);
- Fehlen von Vorstrafen und hängenden strafrechtlichen Verfahren und genauer das Fehlen von Verurteilungen für Straftaten gemäß der Artikel 600-bis, 600-ter, 600-quater, 600-quinquies und 609-undecies des Strafgesetzbuches oder Verbotsstrafen für die Ausübung von Tätigkeiten in direktem oder regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen. Die Bewerber sind zum öffentlichen Auswahlverfahren unter Vorbehalt der Feststellung der vorgeschriebenen Anforderungen zugelassen; die Lignano Sabbiadoro Gestioni SpA behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens die erforderliche Dokumentation für die Feststellung der geforderten Anforderungen zu verlangen oder direkt für die Feststellung derselben zu sorgen;
- in Besitz der Anforderungen gemäß Artikel 8 des Dekrets des Präsidenten der Region 22. Mai 2001, Nr.190/Pres., die nachfolgend aufgeführt werden: Alter nicht unter 18 Jahren, Besitz des Abschlusses der Oberschule oder Besitz des Abschlusses der Pflichtschule und Erfahrung ähnlicher Art wie die, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, von nicht weniger als 10 Jahren;
- in Besitz mindestens einer Berufserfahrung von nicht weniger als 3 Monaten, auch nicht aufeinanderfolgend, in Zusammenhang mit den Aufgaben, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind
Die Bewerber sind zum öffentlichen Auswahlverfahren unter Vorbehalt der Feststellung des Besitzes der vorgeschriebenen Anforderungen zugelassen; Lignano Sabbiadoro Gestioni SpA behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens die erforderliche Dokumentation für die Feststellung zu verlangen oder direkt für die Feststellung derselben zu sorgen.
Das Fehlen auch nur einer der vorgenannten Anforderungen bringt zu jedem Zeitpunkt den Anschluss vom öffentlichen Auswahlverfahren mit sich.
In Bezug auf die Anforderungen gemäß Buchstabe h) wird präzisiert, dass die Bewerber die Anforderungen der Immunität von Strafurteilen besitzen müssen, die auf Grundlage der derzeitigen Gesetzgebung den vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von öffentlichen Ämtern mit sich bringt.
Es sind dennoch von dieser Einstellung alle Bewerber ausgeschlossen, die strafrechtliche Verurteilungen wegen vorsätzlicher Verbrechen, die mit Freiheitsstrafe bestraft wurde, angeben, sowie in Bezug auf die spezifischen Aufgaben, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, die Bewerber, die Verbotsstrafen für die Ausübung von Tätigkeiten in direktem oder regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen erhalten haben oder Verurteilungen für Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch gemäß der Art. 600-bis, 600-ter, 600-quater, 600-quinquies und 609-undecies ausgeschlossen.
2. ANTRAG AUF TEILNAHME und CURRICULUM:
Der Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren, verfasst auf einfachem Papier gemäß dem anhängenden Schema und vom Bewerber bei sonstiger Nichtigkeit unterschrieben, muss bei sonstigem Ausschluss vom Wettbewerb selbst an die LIGNANO SABBIADORO GESTIONI S.p.A., via Latisana 42 – 33054 Lignano Sabbiadoro (Ud) adressiert sein. Zudem muss ein beruflicher und ausbildender Lebenslauf beigefügt werden, der einen integralen Bestandteil des Antrags selbst bildet. Der Lebenslauf muss auf einfachem Papier geschrieben werden, vorzugsweise unter Verwendung des europäischen Formats.
Dem Antrag muss eine Fotokopie eines geeigneten gültigen Ausweisdokuments angehängt werden.
Der Antrag muss in einem ordnungsgemäß verschlossenem Umschlag und auf beiden Verschlusslaschen mit der folgenden Aufschrift gegengezeichnet, überreicht werden: “Bando assunzione Nr.05/2015” und es muss der Name des Absenders angegeben sein. Dieser Antrag kann beim Personalbüro der Gesellschaft (von montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr, außer an den Feiertagen) eingereicht oder per Einschreiben mit Rückantwort bis spätestens um 16. 00 Uhr am Dienstag, den 14. April 2015 eingesandt werden. Das Versanddatum des Antrags wird durch den Stempel des annehmenden Postamtes bestätigt. Es werden auch rechtzeitig erstellte Anträge per Postsendung mit Einschreiben mit Rückantwort innerhalb der oben genannten Frist, die beim Unternehmen innerhalb der nachfolgenden 8 Tage, bis zum 22. April 2015 eingelangen, berücksichtigt. Bei der Einreichung wird gleichzeitig eine reguläre Quittung ausgestellt.
Die Anträge, die aus irgendeinem Grund bei der Gesellschaft nach der oben genannten zeitlichen Frist eintreffen, werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft haftet nicht für den Verlust von Anträgen oder von Mitteilungen aufgrund ungenauer Angaben der Adresse durch den Bewerber oder durch fehlende oder verspätete Mitteilung oder für etwaige Fehlzustellungen der Post oder Versehen, die auf Dritte, durch Zufall oder höhere Gewalt, zurückzuführen sind.
Es ist keine Authentifizierung der Unterschrift am unteren Rand des Antrags erforderlich.
Die fehlende Unterschrift in handschriftlicher Form des Teilnahmeantrags und die fehlende Anbringung des Datums auf demselben, das Fehlen des datierten und handschriftlich unterschriebenen beruflichen/ausbildenden Lebenslaufs, die Fotokopie des gültigen Ausweisdokuments sowie der Erhalt des Antrags selbst außerhalb der Frist führt zum Ausschluss des Bewerbers vom öffentlichen Auswahlverfahren, der den Betroffenen per Einschreiben mit Rückantwort mitgeteilt wird.
Mit dem Einreichen des Teilnahmeantrags akzeptiert der Bewerber ausdrücklich und uneingeschränkt die Anforderungen dieser Bekanntmachung.
Im Antrag müssen die Bewerber neben dem Vor- und Nachnamen, ausdrücklich unter eigner Verantwortung Folgendes erklären:
a) das Geburtsdatum und Geburtsort;
b) den Wohnort;
c) angemessene Kenntnisse der italienischen Sprache und Sprachkenntnisse der folgenden Fremdsprachen (englisch und/oder deutsch);
d) körperliche Eignung für die Arbeitsstelle;
e) den Besitz des Schulabschlusses und der spezifischen Zulassungsanforderungen, die von dieser Ausschreibung verlangt werden, mit besonderen Bezug auf die Anforderungen gemäß Buchstabe g) Absatz 1 1.“Obligatorische Anforderungen zur Teilnahme”;
f)das Fehlen von strafrechtlichen Verurteilungen oder hängenden strafrechtliche Verfahren; g) den Wohnsitz oder die Adresse an die für alle Zwecken jede notwendige Mitteilung adressiert werden muss;
h) die Zustimmung zur Verwendung der personenbezogenen Daten für die Zwecke in engem Zusammenhang mit dem Wettbewerbsverfahren (Gesetzesdekret 196/2003).
Im beruflichen Lebenslauf – integraler Teil des Antrags – müssen die Bewerber Folgendes spezifizieren: die ausgeübten beruflichen Erfahrungen jeglicher Art, die Dauer in Tagen, Monaten und Jahren, die Rechtsnatur des gegründeten Arbeitsverhältnisses, der Name und die Rechtsform des Arbeitsgebers, die zugewiesenen Aufgaben sowie jedes andere Element, das in Bezug auf die zu besetzende Arbeitsstelle als nützlich angesehen wird. Es muss zudem eine Kopie etwaiger Zertifizierungen der Teilnahme an Fortbildungskursen im professionellen Bereich der Animation im Bereich von Minderjährigen, die gemäß Regionalgesetz 76/1982 anerkannt werden, angehängt werden.
Der anzuhängende berufliche Lebenslauf muss datiert und vom Bewerber unterzeichnet werden, unter Androhung des Ausschlusses.
Die Gesellschaft Lignano Sabbiadoro Gestioni SpA hat die Möglichkeit, die Frist für die Einreichung der Anträge zu verlängern oder wiederzueröffnen sowie begründet das ausgeschriebene öffentliche Auswahlverfahren zurückzunehmen.
3. VORAUSWAHLVERFAHREN
Falls die Anzahl der eingelangten Anträge es erforderliche macht, kann die Kommission in Einklang mit der geltenden Verordnung der Gesellschaft für Einstellungen ein Vorauswahlverfahren durchführen, um die Anzahl der Bewerber einzudämmen.
Das Vorauswahlverfahren besteht in der Bewertung der Lebensläufe der Bewerber.
Es sind unter Vorbehalt alle Bewerber zum Vorauswahlverfahren zugelassen, die einen Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren innerhalb der vorgesehenen Fristen eingereicht haben.
Die Kommission verfügt insgesamt über 30,00 Punkte für die Bewertung des Vorauswahlverfahrens.
Im Vorauswahlverfahren wird der Lebenslauf der Gesamtbewertung mit Bezug auf die folgenden Faktoren unterzogen:
a) der Grad des Bezugs der Berufserfahrung in Bezug auf die auszuübenden Aufgaben mit bis maximal 10 zuzuweisende Punkte auf Grundlage der folgenden Aufteilung:
- in Zusammenhang: bis zu 10,00 Punkte;
- kein Zusammenhang: 0,00
Die Bewertungen werden unter vorzugsweiser Berücksichtigung der Berufserfahrung mit abhängigem Beschäftigungsverhältnis oder mit befristeten Arbeitnehmerüberlassungsverträgen oder mit Kooperationsvertrag mit Aufgaben bei Privatpersonen und/oder öffentlichen Einrichtungen, die eng denen in dieser Ausschreibung geforderten entsprechen.
Es werden keine Erklärungen berücksichtigt, die im Lebenslauf enthalten sind, aus denen nicht die vom Bewerber ausgeübten Aufgaben und/oder die Rechtsnatur des Arbeitsverhältnisses und/oder der Name und die Rechtsnatur des Arbeitsgebers hervorgehen.
b) die Dauer der Berufserfahrung, bewertet mit dem Urteil “Zusammenhang”, gemäß dem vorherigen Punkt a) bis maximal 10,00 zuzuweisende Punkte auf Grundlage der folgenden Aufteilung:
- mindestens 3 Monate, auch nicht aufeinanderfolgende: 5,00 Punkte
- zwischen 3 Monaten und 1 Tag und 6 Monaten, auch nicht aufeinanderfolgende: 8,00 Punkte
- zwischen 6 Monaten und 1 Tag und 12 Monaten: 10,00 Punkte
Falls der Bewerber die Berufserfahrungen gemäß Buchstabe b) bei mehreren Arbeitgebern gesammelt hat, werden die entsprechenden Zeiträume summiert und dennoch kann in keinem Fall die Punktzahl 10,00 Punkte überschreiten.
Es werden keine Erklärungen berücksichtigt, die im Lebenslauf enthalten sind, aus denen nicht die Dauer des Arbeitsverhältnisses hervorgeht.
c) die zusätzlichen Elemente für den Vorzug bei der Zuweisung der übrigen 10,00 Punkte betreffen:
- die Sprachkenntnisse einer weiteren Fremdsprache neben englisch und/oder deutsch: bis zu 06,00 Punkte;
- der Besitz von Teilnahmebescheinigungen an Kursen der beruflichen Ausbildung für Animation im Bereich von Minderjährigen, die gemäß Regionalgesetz 76/1982 anerkannt werden: bis zu 04,00 Punkte
Es werden zum anschließenden Auswahlverfahren die Bewerber zugelassen, die nach der Bewertung der Vorauswahl, die ersten 15 Plätze belegen. Zudem werden die Bewerber zugelassen, die die gleiche Punktzahl wie der 15. Bewerber erzielt haben.
Die Mitteilung an die Bewerber des Ergebnisses des Vorauswahlverfahrens und der etwaigen Einberufung zur nächsten Prüfung oder der Ausschluss aus dem Auswahlverfahren erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft der entsprechenden Bekanntmachung.
4. AUSWAHLVERWAHREN
Die Individualisierung des einzustellenden Berufsbildes für die Ausübung der Arbeit, die Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, wird in Einklang mit den Vorgaben gemäß Artikel 2 – rubriziert, durchgeführt “Allgemeine Regeln für die Verfahren der Suche und Auswahl des Personals – der geltenden “Verordnung für die Regelung der Suche, Auswahl und Vermittlung von Personal” und nachfolgende Abänderungen, die von der Lignano Sabbiadoro Gestioni SpA übernommen wurden.
Insbesondere gemäß dem genannten Artikel 2, Absätze 1 und 5 wird die Auswahl über komparative Verfahren in der Bewertung durchgeführt, unter Berücksichtigung der spezifischen verlangten Anforderungen, der beruflichen Erfahrungen, die aus den eingereichten Lebensläufen hervorgehen, sowie anschließend über ein Einzelgespräch, das darauf abzielt, die Motivation und die Fähigkeiten des Bewerbers zu verstehen.
Es werden die rationalen Fähigkeiten des Bewerbers bewertet (z.B. zum Beispiel einen der eigenen Rolle angemessenen Konversationsstil anwenden zu wissen, in einer Fremdsprache – neben italienisch, englisch und deutsch - , eine Konversation führen zu wissen, die Bedürfnisse der Besucher des Mini Clubs verstehen zu wissen, sich innerhalb des Umfelds des Mini Clubs und des Feriendorfes verhalten zu wissen, mit Prädisposition für Teamarbeit) und der Besitz der gewöhnlichen Anforderungen sowie das Wissen und die Fähigkeit, in Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben der zu besetzenden Arbeitsstelle. Der Besitz von Teilnahmebescheinigungen an Kursen der beruflichen Ausbildung m Bereich der Animation im Bereich von Minderjährigen, die gemäß Regionalgesetz 76/1982 anerkannt werden, stellen einen Vorteil.
Gemäß Absatz 4 des zuvor zitierten Artikels 2 der Verordnung wird diese Bewertung einer entsprechenden Kommission zugewiesen, die aus internen Fachleuten der Betriebsstruktur der Gesellschaft besteht.
Die Bewertung durch die Kommission wird in Abhängigkeit vom Urteil, das auf Grundlage von 20,00, Punkten, die gemäß den nachfolgend angegebenen Unterpunkten zugewiesen werden, erzielt wird, durchgeführt:
- schlechte Bewertung: bis 5,00 Punkte
- ausreichende Bewertung: bis 10,00 Punkte
- gute Bewertung: bis 15,00 Punkte
- hervorragende Bewertung: bis 20,00 Punkte.
Es werden keine Erklärungen berücksichtigt, die im Lebenslauf enthalten sind, aus denen nicht die vom Bewerber ausgeübten Aufgaben und/oder die Rechtsnatur der Arbeit und/oder der Name und die Rechtsnatur des Arbeitsgebers hervorgehen.
Die Mitteilung an den Bewerber zur Zulassung zum Gespräch oder der Ausschluss aus dem Auswahlverfahren erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft der entsprechenden Ausschreibung.
Die Prüfungskommission bildet auf Grundlage der von jedem Bewerber aufgezeigten Bewerbung eine Rangordnung der geeignete Bewerber, die gemäß der Reihenfolge der von den Bewerbern selbst erzielten Punktzahl gebildet wird und der Bewerber, der die höchste Punktzahl erreicht hat, wird zum Sieger ernannt. Bei Punktegleichstand wird der jüngere Bewerber bevorzugt (Gesetz Nr.191/1998 und nachfolgende Abänderungen.
Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Bewerber mit einem gültigen Ausweisdokument ausgestattet sein.
Die fehlende Teilnahme an der mündlichen Prüfung am festgesetzten Tag wird als Verzicht auf das Auswahlverfahren betrachtet.
5. ERFÜLLUNGEN DER GEWINNER:
Die geplanten Einstellungen werden unter Befolgung der Reihenfolge der Bewerber in der Rangordnung verfügt.
Vor der Einstellung wird der zum Gewinner erklärte Bewerber von der Gesellschaft aufgefordert, die Dokumente in Entsprechung der Erklärungen, die im eingereichten Teilnahmeantrag enthalten sind, bei sonstigem Ausschluss, einzureichen. Zudem unterliegt die Wirksamkeit der Einstellung – durch die Unterzeichnung des individuellen Arbeitsvertrag, für welchen die Schriftform vorgesehen ist, zu formalisieren - dem Erhalt durch die Gesellschaft – nach vorheriger Zustimmung für die Anfrage des betroffenen Bewerbers – des polizeilichen Führungszeugnis des Strafregisters gemäß Art.25 des Dekrets des Präsidenten der Republik 313/2002 in Bezug auf die Verpflichtung gemäß Art. 2 des Gesetzesdekrets 39/2014, das den Art.25-bis des zuvor zitiertem Dekrets des Präsidenten der Republik 313/2002 einführt, um das Fehlen von Verurteilungen wegen Straftaten gemäß der Artikel 600-bis, 600-ter, 600-quater, 600-quinquies und 609-undecies des Strafgesetzbuches oder Verbotsstrafen für die Ausübung von Tätigkeiten in direktem oder regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen zu überprüfen.
Der Gewinnerbewerber wird auf Probe für den von den anwendbaren nationalen und regionalen Kollektivarbeitsverträgen vorgesehenen Zeitraum eingestellt.
Für den Gewinnerbewerber, der ohne Angaben von Gründen innerhalb der festgesetzten Frist den Dienst nicht antritt, verfällt die Einstellung. Falls der Gewinnerbewerber aus gutem Grund den Dienst mit Verspätung im Vergleich zur festgelegten Frist antritt, gelten die rechtlichen – wirtschaftlichen Wirkungen ab dem Tag des effektiven Dienstbeginns.
6.V ERARBEITUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN
Gemäß Art. 13 des “Kodex über den Schutz der personenbezogenen Daten” werden die konkurrierenden Bewerber informiert, dass die Behandlung der personenbezogenen Daten, die von ihnen im Laufe der Teilnahme am Wettbewerb angegeben werden, einzig auf die Ausübung der Wettbewerbsverfahrens und auf die mögliche Einrichtung und Verwaltung eines Vertragsverhältnisses abzielt, mit Nutzung von auch EDV-gestützten Verfahren, in den Arten und Grenzen, die erforderlich sind, um die vorgenannten Zwecke zu verfolgen und unter Einhaltung der Bestimmungen gemäß Art. 11 des Kodexes selbst.
Die mögliche Weitergabe dieser Daten an Dritte erweist sich als erforderlich, um die Anforderungen für die Teilnahme und den Besitz der selbsterklärten Titel zu bewerten. Die Behandlung der Daten wird unter Einhaltung des Betriebsgeheimnisses und der Grundsätzen der Fairness, Rechtmäßigkeit und Transparenz unter Anwendung der Bestimmungen des Kodexes selbst erfolgen, um den Schutz der Vertraulichkeit des Betroffenen zu gewährleisten, jedoch unbeschadet der erforderlichen Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens gemäß den geltenden Vorschriften. Den Teilnehmer werden die Rechte gemäß Art. 7 des Kodexes anerkannt. Der Inhaber der Behandlung ist die Lignano Sabbiadoro Gestioni S.p.A.
7. SONSTIGES
Der Zugriff auf die Dokumentation in Zusammenhang mit den Arbeiten der Prüfungskommission ist bei Abschluss des Auswahlverfahrens in den von der geltenden Gesetzgebung zu dem Thema vorgesehenen Formen (Gesetz Nr.241/1990 und nachfolgende Änderungen) möglich.
Für etwaige Informationen können sich die Betroffenen an die Personalabteilung von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr beim Sitz der Gesellschaft – Personalabteilung oder per E-Mail an die Adresse personale@lignanosabbiadoro.it wenden.
Die gesamte Dokumentation in Zusammenhang mit diesem Auswahlverfahren ist auf der Internetseite der Gesellschaft: http://bit.ly/1woF6xS verfügbar
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jederzeit diese Ausschreibung zu verlängern, aufzuheben oder zu verändern.
Gemäß Gesetz Nr.241/1990 und nachfolgende Änderungen und RG Nr.7/2000 wird Folgendes präzisiert:
- zuständige Einrichtung: LIGNANO SABBIADORO GESTIONI SpA mit Geschäftssitz in Via Latisana Nr.44, 33054 LIGNANO SABBIADORO;
- Verantwortlicher des Verfahrens: der Präsident der Gesellschaft LIGNANO SABBIADORO GESTIONI SpA, Herr Loris Salatin;
- Untersuchungsverantwortliche: Frau Patrizia Bonafè (0431 / 724033)
DER PRÄSIDENT
Loris Salatin